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Dichtheitsprüfung

gemäß DIN 1986-30

Undichte Abwasserleitungen oder Schächte können erhebliche Folgen haben: Sie belasten die Umwelt, gefährden das Grundwasser und führen langfristig zu kostspieligen Schäden. Nicht nur in Hamburg sind Grundstückseigentümer daher verpflichtet, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen nachzuweisen.

Gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Abwassergesetzes (§ 17b HmbAbwG) müssen diese Prüfungen von zertifizierten Fachbetrieben und sachkundigem Personal durchgeführt werden. Zusätzlich sind die Fristen und Prüfarten in der Technischen Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen geregelt.

Als meistergeführter und zertifizierter Fachbetrieb begleiten wir Sie von der Dichtheitsprüfung bis zum Nachweis der Dichtheit ihrer Grundstücksentwässerungsanlage.

Unsere Leistungen

  • Dichtheitsprüfung mittels Kanalinspektion 
    Prüfung von Grundleitungen und Schächten auf Undichtigkeiten nach DIN 1986-30.
    Mit hochauflösenden Kameras erfassen wir den Zustand sowie den Verlauf Ihrer Leitungen.

  • Physikalische Dichtheitsprüfung
    Kann die Grundstücksentwässerungsanlage nicht oder nicht ausreichend mittels Kanalkamera inspiziert werden, führen nach Einschätzung der Wirtschaftlichkeit, eine physikalische Dichtheitsprüfung mit dem Prüfmedium Wasser durch.

  • Schachtprüfungen
    Inspektion durch direkte visuelle Inspektion (Begehung), sowie physikalische Dichtheitsprüfung von Schächten.

  • Dokumentation
    Sie erhalten:
    • die gesamte Dokumentation nach DWA 149-2 (Zustandserfassung und Beurteilung von Entwässerungssytemen).
    • einen einfachen Lageplan für kleine und mittelgroße Entwässerungssysteme in annäherndem Maßstab 1:100.
    • Video und Bildmaterial auf USB, sowie einen behördlichen Nachweis der Dichtheit für Grundstücksentwässerungsanlagen (in Hamburg der Vordruck P).
  • Lageplan
    Ein Lageplan zeigt Ihnen, wo sich etwaige Schäden oder Auffälligkeiten im System befinden. 
    Auf  Wunsch erstellen wir Ihnen einen genauen Gebäudegrundriss mit Lagen und Höhen der Grundleitungen im Maßstab 1:100.

  • Umsetzung der notwendigen Arbeiten
    Sollten wir bei der Dichtheitsprüfung Mängel, Undichtigkeiten oder sonstige Störungen feststellen, erstellen wir Ihnen ein Kanalsanierungskonzept mit den notwendigen Reparaturen, Sanierungen sowie erforderlichen Anpassungen an den Stand der Technik. Je nach Schadensbild können wir grabenlose Kanalsanierungen, die Installation von Hochsielleitungen und/- oder Leitungsarbeiten in offener Bauweise für Sie ausführen.

  • Angebot
    Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. 

Christian Müller RDS
Christian Müller

Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal, und Industrieservice. Gesellschafter & Geschäftsführer

+49 40 644 196 85
info@service-rds.de

Warum Sie eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen sollten

  1. Rechtssicherheit
    Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, z. B. gemäß Hamburgischem Abwassergesetz und DIN-Normen.

  2. Umweltschutz
    Intakte Leitungen verhindern das Austreten von Abwasser und schützen das Grundwasser.

  3. Schutz vor Schäden
    Undichtigkeiten werden frühzeitig erkannt, bevor sie zu teuren Wasserschäden oder Umweltproblemen führen können.

  4. Transparenz
    Detaillierte Berichte und Dokumentationen geben Ihnen einen klaren Überblick über den Zustand Ihrer Leitungen.

  5. Langfristige Planung
    Klare Handlungsempfehlungen ermöglichen gezielte und planbare Maßnahmen für die Instandhaltung.



Ergebnis

Nach erfolgter Dichtheitsprüfung wissen Sie, ob Ihre Abwasserleitungen, störungsfrei,  dicht sind und den Regeln der Technik entsprechen. So schützen Sie Ihre Immobilie, die Umwelt und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen.